I. Kennenlernen
II. Eingangsphase
III. Therapie
Die Kosten für eine Integrative Lerntherapie werden privat geleistet oder – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – vom zuständigen Jugendamt oder über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) getragen.
Ein Antrag auf Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt kann gestellt werden, wenn in einem ärztlichen Gutachten von einem SPZ (Sozialpädiatrischen Zentrum) oder einem Kinder- und Jugendpsychiater ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII bei den Kindern und Jugendlichen festgestellt wird.
Eine Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) kann erfolgen, wenn Familien nach SGB II leistungsberechtigt sind (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag).
Meine Praxis kooperiert mit den Jugendämtern Meerbusch, Willich und Kaarst und ist im BuT-Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreis-Neuss gelistet.
Dann zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Ich stehe Ihnen im Vorfeld zu einer Therapie sowohl telefonisch als auch via E-Mail gerne zur Verfügung.
Praxis für Integrative Lerntherapie Meerbusch
Cordula Schäfer