Ablauf und Kostenübernahme

I. Kennenlernen

  • In einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch können Sie und Ihr Kind mich und meine Räumlichkeiten kennenlernen, Ihr Anliegen sowie offene Fragen besprechen.
  • Danach können beide Seiten ganz frei entscheiden, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.

II. Eingangsphase

  • In den ersten Therapiestunden erfolgen zur individuellen Therapieplanung
    • eine ausführliche Anamnese, in der wichtige Informationen zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation erhoben werden,
    • eine detaillierte Untersuchung der vorhandenen Kompetenzen und Schwierigkeiten (schon vorhandene Befunde werden hierbei natürlich gerne berücksichtigt),
    • eine Auftragsklärung, bei der ich erfahren möchte, was Ihr Kind und Sie sich von der Therapie wünschen und erhoffen.
  • Die Eingangsphase dauert in der Regel 4 – 5 Stunden. Den Abschluss bildet ein gemeinsames Gespräch, in dem ich mit Ihnen und Ihrem Kind den individuellen Therapieplan bespreche. Im Sinne eines Modulprinzips werden hierzu die in Ihrem Fall erforderlichen Therapiebausteine ausgewählt und später im Therapieverlauf kontinuierlich angepasst.

III. Therapie

  • In der Lerntherapie selbst erfolgt der Aufbau der konkreten Kompetenzen in z.B. dem Lesen, Schreiben und/oder Rechnen, der Aufmerksamkeitssteuerung, Handlungsplanung etc. sowie die Stabilisierung der psychischen Situation.
  • Begleitende Eltern- und Lehrergespräche fördern den Transfer in die häusliche und schulische Umgebung.
  • Die Therapie erfolgt in der Regel im Einzelsetting.
  • Der Therapieabschluss erfolgt, wenn die individuellen Ziele erreicht wurden und Ihr Kind wieder erfolgreich am schulischen Lernen teilhaben bzw. die Verantwortung für das Lernen selbst übernehmen kann.

 

Die Kosten für eine Integrative Lerntherapie werden privat geleistet oder – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – vom zuständigen Jugendamt oder über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) getragen.

Ein Antrag auf Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt kann gestellt werden, wenn in einem ärztlichen Gutachten von einem SPZ (Sozialpädiatrischen Zentrum) oder einem Kinder- und Jugendpsychiater ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII bei den Kindern und Jugendlichen festgestellt wird.

Eine Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) kann erfolgen, wenn Familien nach SGB II leistungsberechtigt sind (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag).

Meine Praxis kooperiert mit den Jugendämtern Meerbusch, Willich und Kaarst und ist im BuT-Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreis-Neuss gelistet.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Dann zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Ich stehe Ihnen im Vorfeld zu einer Therapie sowohl telefonisch als auch via E-Mail gerne zur Verfügung.

Praxis für Integrative Lerntherapie Meerbusch
Cordula Schäfer

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